- Thema
- QNG & Förderung
- Lesezeit
- 2 Min
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- 7
Das Wichtigste in Kürze
- Für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, auch Alleinerziehende, die selbst einziehen.
- Einkommensgrenze: zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € je weiteres Kind.
- Kredithöhe: 170.000 € bis 220.000 € ohne QNG, 220.000 € bis 270.000 € mit QNG, je nach Kinderzahl.
Stand: 29. September 2026. Geprüft gegen die unten genannten Primärquellen.
Wie hoch ist der Kredit?
| Kinder unter 18 | ohne QNG | mit QNG |
|---|---|---|
| 1 oder 2 | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 oder 4 | 200.000 € | 250.000 € |
| 5 und mehr | 220.000 € | 270.000 € |
Welche Voraussetzungen gelten?
- Sie nutzen das Gebäude selbst und sind zu mindestens 50 % Eigentümer.
- Beim Antrag lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt.
- Sie besitzen kein anderes Wohneigentum in Deutschland.
- Sie haben nicht bereits das Baukindergeld erhalten.
- Das Gebäude erreicht den Standard Effizienzhaus 40, wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt und hält die Grenzwerte für Treibhausgase im Lebenszyklus ein.
- Für die höheren Beträge kommt das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude hinzu.
Konditionen
Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren und eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren. Möglich sind ein Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und ein endfälliges Darlehen.
Konditionen und Bedingungen der KfW ändern sich. Maßgeblich ist das aktuelle Merkblatt der KfW; den Antrag stellt Ihre Bank oder Ihr Finanzierungsberater.
Sie haben ein Objekt im Blick? Mit dem QNG-Check prüfe ich Siegel, Nachweise und Daten, bevor Sie reservieren – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Kann ich KfW 300 und KfW 297 zugleich nutzen?
Das sind getrennte Programme mit eigenen Bedingungen. Ob und wie sie sich für Ihr Objekt ergänzen, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrer Bank.
Gilt die Einkommensgrenze brutto?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen; die Berechnung erläutert die KfW im Merkblatt.
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Quellen
Gelesen am 29.09.2026.